In Zusammenarbeit mit der Stadt Niederstetten wurden die Versicherungs- und Haftungsbestimmungen geklärt und wie folgt festgelegt.
    
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            Die Winzertanzgruppe Niederstetten ist ein nicht rechtsfähiger Verein, ein so genannter Vorverein, der nicht in das Vereinsregister eingetragen ist.
        
 
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            Die Teilnahme an der Winzertanzgruppe und den dazugehörenden Veranstaltungen (Übungsabende, Ausflug, gesellige Veranstaltungen,…) ist freiwillig und auf
            eigene Gefahr.
        
 
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            Die Vollendung des 16. Lebensjahres ist Voraussetzung. Ebenso sind die Versicherungs- und Haftungsbestimmungen schriftlich anzuerkennen.
        
 
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            Die Stadt Niederstetten und der Leiter der Winzertanzgruppe haften nicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden der Teilnehmer untereinander und
            gegenüber Dritte.
            Die Paragraphen § 823 BGB Schadensersatzpflicht und § 832 BGB Haftung des Aufsichtspflichtigen finden hier keine Anwendung.
            Für Schäden untereinander und gegenüber Dritte haftet jeder Teilnehmer selbst.
         
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            Die Stadt Niederstetten und der Leiter der Winzertanzgruppe übernehmen für minderjährige Teilnehmer nicht die Aufsichtspflicht. Der § 832 BGB Haftung des
            Aufsichtspflichtigen findet hier ebenfalls keine Anwendung.
        
 
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            Bei offiziellen Veranstaltungen seitens der Stadt Niederstetten (Umzug, Darbietung des Winzertanzes,…) besteht Versicherungsschutz für die Teilnehmer des
            Winzertanzes über die von der Stadt abgeschlossene pauschale Veranstalterversicherung (Haftpflicht und Unfall)
        
 
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            An den anderen, dazugehörenden Veranstaltungen wie Übungsabende, Ausflüge und geselligen Veranstaltungen finden die Punkte 4 und 5 Anwendung.
        
 
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            Die Einverständniserklärung der Versicherungs- und Haftungsbestimmungen ist bis auf Widerruf gültig. Sie erlischt bei Nichtteilnahme und ist daraufhin
            wieder neu zu erklären.